Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (neben Direktzusagen im Pensionssicherungsverein,  Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Pensionskassen). Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber ihm nichts anderes anbieten kann.

Für einen Arbeitnehmer lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge auch aus Gründen der Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er nutzt dabei die sog. Entgeltumwandlung. Oft einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, anstelle von Lohnerhöhung eine Direktversicherung abzuschließen. In manchen Fällen zahlt der Chef etwas dazu – einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer aber nicht.

Wichtig zu wissen: Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber

Deshalb bestimmt der Arbeitgeber auch bei welcher Gesellschaft er die Versicherung abschließt – und in welcher Form (ob als klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung). Als Arbeitnehmer (und Begünstigter der Versicherung) haben sie jedoch das Recht, Einfluss zu nehmen oder Vorschläge zu unterbreiten.

Der Anspruch auf die Versicherungsleistung kann nicht verfallen, d.h. sie bleibt beim Ausscheiden aus der Firma erhalten, und kann auch bei Stellenwechsel vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. Auch kann sie beitragsfrei gestellt werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme kann aber erst mit Ablauf der Versicherungslaufzeit, frühestens jedoch mit dem 62. Lebensjahr angefordert werden.

UNSER RAT

JE NACH ARBEITGEBERANTEIL KANN EINE DIREKTVERSICHERUNG ATTRAKTIV SEIN. AUF ART UND WEISE DER DIREKTVERSICHERUNG UNBEDINGT ACHTEN UND UNBEDINGT NACH EIN PAAR JAHREN DEN STATUS DURCHLEUCHTEN UND BEWERTEN.

UNSERE EMPFEHLUNG

Bevor Sie die Direktversicherung über ihren Arbeitgeber abschliessen lassen Sie uns einen Blick auf das Ihnen vorliegende Angebot der Direktversicherung werfen und von unseren angeschlossenen Spezialisten bewerten – natürlich für Sie kostenfrei.