Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag. Er kann bei einer Bausparkasse, aber auch in einer Bank abgeschlossen werden. Die Laufzeit eines Standardvertrages beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre die sogenannte ‚Ansparzeit‘.

Der Bausparvertrag ist aufgebaut in 3 Phasen und kann deshalb sowohl zum Sparen wie auch zum Finanzieren von Immobilien genutzt werden.

Phase 1:  Ansparphase: Sie (als Kunde) bestimmen, wie hoch die Bausparsumme sein soll. Individuell wird vereinbart, wie viel mindestens angespart werden soll, bis auf das Darlehen zugegriffen werden kann (‚Zuteilungsreife‘), außerdem wie hoch ihr Sparbetrag ist, und in welchem Intervall sie einbezahlen (Änderungen sind während der Laufzeit möglich). In der Sparphase erhält man eine Verzinsung.

Phase 2:  Zuteilung: Wenn die Ansparsumme erreicht wurde (meist sind dies ca. 40-50% der Bausparsumme), wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, d.h. sie können sich die gesamte Bausparsumme als Bauspardarlehen auszahlen lassen. Wann genau die Zuteilungsphase eintritt, richtet sich individuell nach Ihrer gewählten Bausparkasse, da diese unterschiedliche Kriterien haben. Vereinbart werden kann eine Ansparmindestsumme oder eine Mindestlaufzeit für die Zuteilungsreife. Die meisten Bausparkassen entscheiden über die Zuteilung durch eine Bewertung mittels eines Punktesystems.

Phase 3:  Darlehensphase: Sie erhalten ihr vereinbartes Darlehen zu dem Zinssatz, der bereits bei Vertragsabschluss (Jahre vorher) festgelegt wurde und über die gesamte Laufzeit gilt. Die Rückzahlung des Darlehens kann dann in Raten, oder als Einmalzahlung erfolgen.

Ein Vorteil des Bausparens liegt darin, dass man verschiedenste Förderungen des Staates in Anspruch nehmen kann. Diese lohnen sich, sind aber von Ihrer individuell persönlichen Situation abhängig und werden daher auf das selbige angepasst.

Beispiel Förderungen: Bei vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie eine Wohnungsbauprämie (max. €512 Prämie pro Person, Ehepaare das Doppelte, allerdings darf das zu versteuerndes Jahreseinkommen des Antragstellers/Paares nicht höher als €25.600 sein. Der Vertrag darf innerhalb der ersten 7 Jahre nicht aufgelöst werden. Bei Inanspruchnahme des Darlehens verlangt die Bank/Bausparkasse einen eindeutigen zweckgebundenen Verwendungsnachweis  der Wohnraumfinanzierung.

Riester – Bausparen

Beim Abschluss eines Vertrages sollten Sie berücksichtigen, dass sofort eine Abschlussgebühr fällig wird, i.d.R. ab 1% der Bausparsumme, außerdem verlangen einige Bausparkassen Kontoführungsgebühren (meist sehr gering).

UNSER RAT

Bausparverträge sind zu 90% unrentabel!

Je nach persönlicher Situation (z.B. wer gerade Bauvorhaben oder Eigentumserwerb einfließen lassen will) – für den bietet es sich evtl. an. Ansonsten Finger weg!

Schreck lass nach; Ein renommiertes Verbrauchermagazin bewertet aktuell Bausparverträge als ‚attraktiv‘. Wir können über eine solche unqualifizierte Aussage nur den Kopf schütteln. Die Unbelehrbaren werden aber immer unter uns sein.

UNSERE EMPFEHLUNG

Lassen sie sich bezüglich Alternativen von unseren SAFE Spezialisten beraten. Wir nehmen uns gerne für sie Zeit.